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Studenten
bekommen BAföG!

Zum 1. Oktober 1971 wird für Studierende das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, eingeführt. Das Studentenwerk richtet das „Amt für Ausbildungsförderung“ ein und nimmt die Anträge der Studierenden entgegen.

Mit dem BAföG sollen junge Menschen eine Ausbildung finanzieren können, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Die Studierenden bekommen BAföG, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner zum Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Das BAföG löst das Honnefer Modell ab, das bereits seit 1950er-Jahren eine Finanzierung ermöglichte. Gefördert wurden jedoch nur Studierende an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen mit besonders guten Leistungen. „Der soziale Rechtsstaat, der soziale Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen hat, ist verpflichtet, durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken.“ So steht es in der Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 18. März 1971 geschrieben. Seit Einführung wird das BAföG immer wieder erneuert. Insbesondere die Bedarfssätze und Freibeträge werden alle paar Jahre angepasst – leider nicht immer ausreichend.

Die Frage, ob es sich beim BAföG um ein Halb-, Voll- oder gar kein Darlehen handelt, wird – abhängig von den Regierungen der letzten Jahrzehnte – immer wieder anders beantwortet. Heute zahlt man die Hälfte der erhaltenen BAföG-Förderung zurück. Die Zahl der Geförderten sinkt jedoch. In Aachen erhalten heute rund 7.500 Studierende BAföG.