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Studentenwerk im Nationalsozialismus

In den 1920er-Jahren blieben die örtlichen Wirtschaftskörper der studentischen Selbsthilfeorganisationen gegenüber ihrem Dachverband stets eigenständig, das ändert sich ab 1933. Die rechtlich selbstständigen Vereine werden aufgelöst und als unselbstständige Teilanstalten in das 1934 durch Erlass des Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung errichtete Reichsstudentenwerk überführt. Die lokalen Studentenhilfen haben sich diesem Schritt bis zum 31. März 1935 anzuschließen.

Die Eigenständigkeit der örtlichen Organisationen fällt also der Gleichschaltung durch die Nationalsozialisten zum Opfer: Per Satzungsänderung erfolgt die feste Bindung an das Deutsche Studentenwerk. Als „Studentenwerk Aachen e. V.“ hat der Verein nur noch eingeschränktes Mitspracherecht. So verfügt der Vorstand des Deutschen Studentenwerks am 26. Oktober, dass nur noch der Führer jeder Einzelstudentenschaft den Leiter des Studentenwerks seiner Hochschule bestimmt. Alle Benennungen müssen vom Reichsstudentenwerk bestätigt werden.

Das Haus der Studentenschaft ist in die Jahre gekommen und wird großzügig saniert. Im Speisesaal finden regelmäßig Versammlungen der Studentenschaft und der Hitlerjugend statt, das Studentenwerk stellt dafür seine Räume zur Verfügung.

Wohlfahrtsgebühren der TH Aachen für Inländer, Ausländer und Nichtarier beinhalten unter anderem Abgaben für örtliche Wirtschaftshilfe und das Studentenhaus Aachen (4 Reichsmark). Bedürftige Studierende erhalten Unterstützung durch die Kameradschaftsförderung, hochgradig begabte werden durch die Studienstiftung gefördert – vorausgesetzt, sie haben sich der NS-Ideologie verschrieben.